Apostille, Legalisation, Beglaubigung: was der Unterschied für Ihre Urkunde bedeutet
Ausländische Personenstandsurkunden brauchen oft eine bestimmte Beglaubigungsstufe, bevor deutsche Stellen sie als belastbar akzeptieren. Die passende Form hängt vom Ausstellungsland und von zwischenstaatlichen Abkommen ab.
Apostille
Für Staaten des Haager Apostille-Übereinkommens bestätigt die Apostille die Echtheit der Unterschrift bzw. des Siegels der ausstellenden Behörde. Sie ersetzt in vielen Fällen die aufwendigere Legalisation.
Legalisation
Fehlt die Apostille-Möglichkeit, kann eine Legalisation über diplomatische Wege nötig sein. Das dauert länger und erfordert oft mehrere Stationen — ein Grund, warum wir diesen Punkt in der Prüfliste früh markieren.
Beglaubigte Kopie
Eine deutsche beglaubigte Kopie bestätigt, dass die Kopie mit dem vorgelegten Stück übereinstimmt. Sie ersetzt nicht die Apostille der ausländischen Originalurkunde.
In der Übersetzungs- und Beglaubigungsprüfung schauen wir genau, welche Stufe Sie bereits haben und welche noch fehlt.